Erlaubnis zu empfehlen

Einwilligung, um eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten zu empfehlen

Datenschutz ist für uns ein wichtiges Thema. Wir garantieren, dass jeder User in Radancys Mitarbeiterempfehlungsprogramm die volle Kontrolle über alle persönlichen Daten hat.

Mit unserer Empfehlungs-Funktion ermöglichen wir dir einen einfachen Weg, um Freunde und Freundinnen oder Bekannte für offene Positionen deines Unternehmens zu empfehlen.

Gemäß dem geltenden Datenschutzrecht (z.B. Artikel 7 DSGVO in der EU oder Artikel 13 DSG CH in der Schweiz) ist jeder Talent Scout verpflichtet, sich vor einer Empfehlung die Erlaubnis der Kandidatinnen und Kandidaten einzuholen.

Wir empfehlen, die Einwilligung per E-Mail einzuholen und die Nachricht aufzubewahren, um diese bei Nachfrage der Recruiterin bzw. des Recruiters vorzeigen zu können.

Hier findest du eine E-Mail-Vorlage, die es dir erleichtern soll, entsprechende Personen zu kontaktieren.

Falls du dir unsicher bist oder Fragen hast, wende dich bitte an deine Personalabteilung. 

 

 

Einwilligung, um eine minderjährige Kandidatin bzw. einen minderjährigen Kandidaten zu empfehlen

Wenn du Personen unter 16 Jahren (Deutschland) oder unter 14 Jahren (Österreich) für z.B. ein Praktikum oder eine Lehrstelle empfehlen möchtest, darfst du dies gemäß Artikel 8 DSGVO nur, wenn die Träger der elterlichen Verantwortung (in der Regel die Eltern) vorher zustimmen. In der Schweiz gilt, dass urteilsfähige Kinder diese Einwilligung selbst erteilen können. Für nicht urteilsfähige Kinder tun dies die gesetzlichen Vertreter.

Auch hier empfehlen wir dir, die Einwilligung per E-Mail einzuholen und die Nachricht aufzubewahren, um diese bei einer Nachfrage der Recruiterin bzw. des Recruiters vorzeigen zu können.

Hier findest du eine E-Mail-Vorlage, die es dir erleichtern soll, entsprechende Personen zu kontaktieren. Wichtig ist hierbei, dass die Einwilligung vom Träger der elterlichen Verantwortung (in der Regel die Eltern) per E-Mail an dich versendet wird.

Falls du dir unsicher bist oder Fragen hast, wende dich bitte an deine Personalabteilung.

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